Unser Glossar erläutert die wichtigsten Begriffe rund um E-Bikes und E-Fahrzeuge von A wie ABS bis Z wie Zulassung


Akku:

Der Akku (Kurzform für das lateinische Wort Accumulator für Sammler) ist ein wiederaufladbarer Energiespeicher. Er liefert dem Elektromotor des E-Bikes die gewünschte Zusatz-Energie und ist eines der teuersten Bauteile. Die meisten E-Bikes nutzen einen Lithium-Ionen-Akku. Der Akku sitzt zum Teil auf dem Rahmen, zum Beispiel dem Gepäckträger. Moderne Designs integrieren den Akku ganz bzw. teilweise in den Rahmen. Akkus wiegen heute etwa 2,5 kg.

Akku-Kapazität:

Die Kapazität bestimmt die Speicherfähigkeit des Akkus und ist damit maßgeblich für die Reichweite des E-Bikes verantwortlich. Die Akku-Kapazität wird durch die Hersteller in Wattstunden (Wh) angegeben. Je höher die Wattstunden, desto größer die Reichweite. Moderne Akkus haben eine Kapazität zwischen 300 Wh und 600 Wh.

Antrieb:

Unter einem Antrieb versteht man das Gesamtsystem aus Elektromotor, Akku, Ladetechnik und Ansteuerung.

Bedieneinheit:

Als Bedieneinheit bezeichnet man die Eingabemöglichkeiten zur Wahl der Unterstützungsstufe des Motors. Auf dem Display wird der entsprechende Fahrmodus angezeigt. Die Bedieneinheit wird meist am Lenker befestigt.

Bremsen:

Durch die relativ hohen Geschwindigkeiten, die sich im Vergleich zum Fahrrad ohne Elektromotor erreichen lassen, sind hochwertige Bremsen ein Muss. Während herkömmliche Fahrräder oft per Seilzug betätigte V-Brakes nutzen, sind E-Bikes deshalb mit hydraulischen Felgenbremsen oder sogar Scheibenbremsen ausgestattet.

City E-Bike / E-Citybike:

City E-Bikes sind, wie der Name schon sagt, vor allem für den Stadt- bzw. Innerorts-Verkehr gedacht. Neben ihrem eher modischen Auftritt, benötigen viele Modelle aufgrund Ihrer Größe wenig Platz und/oder sind besonders leicht. Das City E-Bike zeichnet sich ferner durch eine komfortable Sitzposition aus. Auch der Einstieg ist bequem mit tiefem oder ganz ohne Oberrohr. Der Motor eines City E-Bikes muss nicht besonders kräftig, aber dafür harmonisch sein. Schutzbleche und Licht sind in dieser E-Bike Kategorie Pflicht und mit Hilfe des Gepäckträgers lassen sich Einkäufe gut transportieren.

Display:

Auf dem Display werden Daten zu E-Bike und Antrieb dargestellt, wie Geschwindigkeit, Unterstützungsstufe oder Akku-Ladestand. Premium-Displays liefern noch zahlreiche weitere Informationen, beispielsweise zur Route. In der Premium-Preisklasse können auch direkt die eigenen Smartphones über entsprechende Apps als Display-Ersatz eingesetzt werden.

Drehmoment:

Die Drehwirkung einer Kraft auf einen Körper wird als Drehmoment bezeichnet, gemessen wird in Newtonmeter (Nm). Beim E-Bike stellt das Drehmoment die zur Verfügung gestellte Unterstützungskraft zur eigenen Fußkraft dar. Je höher das maximale Drehmoment, desto mehr Hilfe bekommt der E-Biker beim Treten durch den Antrieb. E-Bikes mit hohem Drehmoment lassen sich auch spielend leicht aus dem Stand heraus beschleunigen.

E-Bike:

E-Bike dient mittlerweile als Oberbegriff für Elektrofahrräder und umfasst damit sowohl Pedelecs, die beim Treten bis 25 km/h unterstützen, die schnellen S-Pedelecs bis 45 km/h sowie Elektrofahrräder ohne Tretunterstützung. Umgangssprachlich ist mit dem Begriff E-Bike jedoch meist das Pedelec gemeint, da dieses am häufigsten genutzt wird. Während Pedelecs hierzulande als Fahrrad eingestuft werden, gelten S-Pedelecs und Elektrofahrräder ohne Trittunterstützung bis 45 km/h als Kleinkrafträder (Mindestalter 16 Jahre). Elektrofahrräder ohne Trittunterstützung bis 25 km/h gelten wiederum als Mofas (Mindestalter 15 Jahre).

E-Mountainbike/ Mountain E-Bike:

Mountain E-Bikes sind Elektrofahrräder mit breiten Stollenreifen für den Einsatz im Gelände. Mountain E-Bikes zeichnen sich zudem durch einen kraftvollen Motor und einen Rahmen aus hochwertigem und stabilem Aluminium aus. Kräftige Bremsen, solide Federelemente und die Stollenreifen sorgen für Fahrspaß auf jedem Trail. Mountain E-Bikes werden besonders in den letzten Jahren stark nachgefragt. Zuletzt machten sogenannte SUV oder Crossover E-Bikes von sich Reden. Die Modelle eignen sich sowohl für Geländefahrten auch für den Einsatz auf der Straße.

E-Trekkingbike / Trekking E-Bike:

Trekking E-Bikes eignen sich vor allem für längere Touren auf Asphalt und in leichtem Gelände: Bereifung, ein stabiler Rahmen, ein kraftvoller Motor und ein leistungsstarker Akku mit ordentlicher Reichweite sorgen für den sportlichen Kick. Doch auch im Stadtverkehr kommt man den eleganten Sportlern gut zurecht. Die ergonomische Sitzposition kann von komfortabel bis sportlich eingestellt werden. Trekking E-Bikes sind echte Allrounder und universell einsetzbar, was sie sehr beliebt macht.

Fahrradweg:

Ein E-Bike mit Trittunterstützung bis 25 km/h gilt hierzulande als Fahrrad und muss den Fahrradweg benutzen, sofern dieser vorhanden ist. Elektrofahrräder bis 45 km/h (S-Pedelecs) dürfen den Fahrradweg nicht benutzen, da sie rechtlich unter Kleinkrafträder fallen.

Falt E-Bikes / Kompakt E-Bikes / Klappbare E-Bikes

Falt E-Bikes lassen sich bei Bedarf einfach und platzsparend zusammenklappen und können so einfach transportiert oder verstaut werden. Das macht sie besonders bei Pendlern im Innenstadtbereich beliebt. Aber auch Bahnreisende, Campingurlauber und Bootsbesitzer finden großen Gefallen an den kompakten E-Bikes. Wie auch die City E-Bikes muss der Elektromotor nicht besonders kräftig, aber harmonisch sein. Schutzbleche und Licht sind in dieser E-Bike Kategorie ebenfalls Pflicht.

Frontmotor:

Wie der Name schon sagt, ist der Frontmotor – auch Nabenmotor genannt – vorne am Vorderrad des E-Bikes integriert. Da dies das Lenkverhalten beeinflussen kann, kommen Frontmotoren nur noch selten vor. E-Bikes mit Frontmotor haben aber den Vorteil, dass sie mit allen Schaltungssystemen kompatibel sind und einfach nachgerüstet werden können.

Gewicht:

E-Bikes sind in der Regel schwerer als Fahrräder, da Sie mehr Bauteile benötigen. Dies erschwert vor allem die Handhabung im Alltag, beispielsweise beim Tragen über Treppen oder beim Befestigen auf einem Fahrradträger am Auto. Das Gewicht spielt daher eine wichtige Rolle für den E-Biker, so dass die Hersteller entsprechend an immer leichteren Modellen arbeiten.

Heckmotor:

Der Heckmotor ist ebenfalls ein Nabenmotor und im Hinterrad montiert. Heckmotoren sind besonders leise und verschleißarm, sorgen jedoch für den nötigen Anschub. Beim Cruisen kann man den Heckmotor dank seiner harmonischen Laufruhe beinahe vergessen, weshalb er gerne in City und Trekking E-Bikes verbaut werden. Außerdem ermöglichen Heckmotoren eine Energierückgewinnung (Rekuperation) während Bremsvorgängen und Talfahrten. Als nachteilig wird das eher hecklastige Fahren wahrgenommen.

Helmpflicht:

Das Tragen eines Schutzhelms ist bei S-Pedelecs und E-Rollern Pflicht.

Integration:

Die Integration bezeichnet den Trend, dass Anbauteile, wie Motor, Akku, Licht oder Display optisch kaum noch sichtbar sind und mit dem E-Bike verschmelzend eine Einheit bilden. So wird der Akku beispielsweise immer häufiger in den Rahmen verbaut, was deutlich ansprechender wirkt als externe Lösungen. Dies sollte unbedingt bei der Reinigung beachtet werden! Ein E-Bike mit im Rahmen eingelassenem Akku mit Hochdruckreiniger zu säubern, würde diesen schädigen.

Junior- / Teen E-Bikes:

Mit Junior bzw. Teen E-Bikes sind auch längere Ausflüge und Touren mit der ganzen Familie möglich. Aber E-Bikes mit Trittunterstützung bis 25km/h gelten in Deutschland als Fahrräder, deshalb gibt es für diese Modelle auch keine rechtliche Altersbeschränkung für Kinder. Für S-Pedelecs bis 45 km/h ist wiederum ein Führerschein der Klasse AM nötig und ein Mindestalter von 16 Jahren.

Kennzeichen:

Für klassische Pedelecs mit einer Motorunterstützung von maximal 25 km/h benötigen Sie kein Kennzeichen. S-Pedelecs wiederum haben eine Motorunterstützung von 45km/h und eine Leistung von mindestens 500 Watt. Für diese S-Pedelecs benötigen Sie ein Kennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis. Zusätzlich wird hier mindestens ein Führerschein der Klasse AM benötigt.

Unsere E-Bikes sind als Pedelecs (Pedal Electric Cycle) verkehrsrechtlich normalen Fahrrädern ohne Elektroantrieb gleichgestellt. Daher benötigen Sie für diese in Deutschland, Österreich und der Schweiz weder Kennzeichen noch Betriebserlaubnis, Sie dürfen mit Ihrem E-Bike auf Radwegen fahren. Bitte informieren Sie sich bei Fahrten in anderen Ländern vorab über die dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Konnektivität::

Vernetzung ist allgegenwärtig und wird auch beim Trendsportgerät E-Bike immer wichtiger. Entsprechende Smartphone-Apps fungieren dabei zunehmend als Bindeglied zwischen Umfeld und E-Bike, zum Beispiel bei der Navigation oder dem Monitoring von Geschwindigkeit, Akku-Ladestand, eigener Leistung oder Herzfrequenz.

Ladezyklus

Der Ladezyklus oder Vollzyklus entspricht dem der Wiederaufladung eines entladenen Akkus. Die Lebenszeit der Lithium-Ionen Akkus von E-Bikes beträgt unter idealen Bedingungen etwa 500-800 Ladezyklen.

Lasten- / Cargo E-Bikes:

Lasten E-Bikes, auch als Cargo E-Bikes bezeichnet, für den privaten und gewerblichen Gebrauch werden immer beliebter. Diese Räder zeichnen sich durch Extra-Stauraum aus, z.B. durch XXL-Gepäckträger oder Ladeboxen.

Leasing / JobRad:

Seit 01.01.2020 sind Fahrräder und E-Bikes steuerrechtlich den E-Autos als Dienstrad gleichgestellt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Diensträder auf zwei unterschiedliche Arten überlassen: Bei der Gehaltsumwandlung beteiligt sich der Mitarbeiter mit 0,25% vom Listenpreis am Dienstrad. Bietet der Arbeitgeber das geleaste Bike als Gehaltsextra, übernimmt dieser die kompletten Kosten – für den Mitarbeiter ist das Dienstrad in diesem Fall steuerfrei.

Mehr zum E-Bike Leasing in Kooperation mit Jobrad:

Mittelmotor:

Der Mittelmotor befindet sich in der Mitte des E-Bikes, genauer gesagt im Tretlager. Mittelmotoren sind heute die am häufigsten verbaute Variante bei E-Bikes mit Motorunterstützung. Durch die kompakte Bauweise und den zentralen Schwerpunkt erzeugen sie ein angenehmes und harmonisches Fahrgefühl. Allerdings werden Kette und Ritzel beim Mittelmotor stärker belastet als bei Front- oder Heckmotoren. Diese verschleißen daher im Vergleich schneller.

Motor:

Elektrofahrräder, auch E-Bikes genannt, besitzen einen Elektromotor. Man unterscheidet Unterstützungsmotoren, die bei E-Bikes (Pedelecs) zur Trittunterstützung bis 25 km/h zugeschaltet werden können, und Motoren, die das E-Bike komplett alleine antreiben, sogar bis 45 km/h (S-Pedelecs). Je nach Lage werden Front-, Mittel- und Heckmotoren unterschieden. Die Leistung des E-Bike Motors wird in Watt (W) angegeben. Siehe auch Mittel-, Front- oder Heckmotor.

Nachrüstmotor:

Mit einem Nachrüstmotor können herkömmliche Fahrräder zu E-Bikes umgewandelt werden. Händler, die Nachrüstmotoren einbauen, werden dadurch zum Hersteller des E-Bikes, d.h. haften auch für Schäden am kompletten E-Bike – nicht nur am Antrieb.

Pedelec:

Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“ und ist die Bezeichnung für E-Bikes, die bis 25 km/h einen Motor als Tretunterstützung bieten. Pedelecs sind in Deutschland rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt und müssen Fahrradwege benutzen, sofern ausgewiesen.

Reichweite:

Die Reichweite entspricht der Distanz, die man auf dem E-Bike mit einer Akku-Ladung zurücklegen kann. Die Herstellerangaben zur Reichweite entstehen oft unter optimalen Bedingungen, die in der Realität durch viele Faktoren beeinflusst werden. Neben der Akku-Kapazität beeinflussen auch externe Faktoren, wie die gewählte Unterstützungsstufe und Gang, die Geländebeschaffenheit, Temperaturen, Zuladung, Gegenwind oder Fahrergewicht die Reichweite eines E-Bike Akkus.

Rekuperation:

Moderne Nabenmotoren, wie sie als Heck- und Frontmotoren verbaut werden, bieten den Vorteil der Rekuperation (lateinisch „recuperare“ = zurückgewinnen). Als Rekuperation bezeichnet man die Energierückgewinnung während Bremsvorgängen und Talfahrten. Der Elektromotor wirkt dann als Generator und speist die überschüssige Energie zurück in den Akku.

Schaltung:

Bei E-Bikes kommen diverse Schaltungssysteme zum Einsatz, wie Ketten- und Nabenschaltung, stufenlose oder Automatik-Schaltung. Doch nicht jede Gangschaltung ist für jeden Einsatzzweck optimal ausgelegt. Während die Nabenschaltung gut geeignet ist für Alltags- und Stadtfahrten, findet man die klassische Kettenschaltung oft bei sportlichen Mountain und Trekking E-Bikes. Die stufenlose Nabenschaltung ist sowohl im Stadtverkehr als auch für längere Strecken geeignet. So kann man beispielsweise an der Ampel im Stand einfach den kleinsten Gang wählen und losfahren. Die neueren Automatikschaltungen sind als Nabenschaltung und als Kettenschaltung erhältlich und bieten den größten Komfort für alle Einsatzbereiche.

Schiebehilfe:

Eine Schiebehilfe unterstützt per Motor zum Beispiel an steilen Rampen, oder wenn man das E-Bike über Treppenstufen schieben muss. Ein E-Bike lässt sich mit einer Schiebehilfe auf bis zu 6 km/h beschleunigen.

Sensoren:

Mit Hilfe von Sensoren wird dem Motor mitgeteilt, wie stark er unterstützen soll. Dies geschieht im Wesentlichen über Drehmomentsensoren (messen die einwirkende Kraft), Trittfrequenzsensoren und Geschwindigkeitssensoren. 

S-Pedelec:

S-Pedelecs oder Speed Pedelecs bieten eine Tretunterstützung bis 45 km/h. Sie besitzen einen Gas-Drehgriff, so dass der Motor das Bike ohne Treten komplett alleine antreiben kann. Erlaubt sind in diesem Modus Geschwindigkeiten bis max. 20 km/h. S-Pedelecs sind rechtlich gesehen Kleinkrafträder und benötigen eine Betriebserlaubnis, Kennzeichen und Spiegel, zudem besteht Schutzhelmpflicht. Sie dürfen ferner auch nicht auf Fahrradwegen fahren. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein der Klasse AM.

SUV E-Bikes:

SUV E-Bikes sind aufgrund ihrer Bereifung und Ausstattung sowohl für den Einsatz auf der Straße als auch im Gelände geeignet. Sogenannte SUV oder Crossover E-Bikes sind seit einiger Zeit der Trend unter E-Bikern.

Tunning:

Durch Tuning soll die 25 km/h-Grenze umgangen werden, um schneller fahren zu können. Tuning ist jedoch illegal!

Versicherungspflicht:

Versicherungspflicht besteht für normale E-Bikes (Pedelecs) nicht – jedoch für die schnellen S-Pedelecs. S-Pedelecs und E-Roller sind rechtlich gesehen Kleinkrafträder und benötigen eine Betriebserlaubnis, Kennzeichen und Spiegel, zudem besteht Schutzhelm und Führerscheinpflicht. Auch für E-Scooter und E-Fahrzeuge (Elektromobile) muss eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. 

Zulässiges Gesamtgewicht:

Das zulässige Gesamtgewicht eines E-Bikes setzt sich aus dem Gewicht des Rads inklusive aller Komponenten, dem Gewicht des Fahrers und der Zuladung zusammen. Die Bedienungsanleitung des jeweiligen E-Bikes verrät wie hoch das zulässige Gesamtgewicht sein darf.

Zulassung:

S-Pedelecs mit bis zu 45 km/h gelten als Kleinkraftrad und benötigen eine Betriebszulassung des Kraftfahrtbundesamtes. Ferner benötigen E-Scooter, E-Roller und E-Fahrzeuge (Elektromobile) eine Betriebszulassung.